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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hochzeitsfotografien, Fotoreportagen und damit zusammenhängende Dienstleistungen       

Für alle  Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und Melanie Wolf Fotografie (nachfolgend auch kurz MWF genannt) gelten ausschließlich die nachfolgend beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Kunden erkennt MWF nicht an,  es sei denn, ihre Geltung ist ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart worden.  Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien,  auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich in die spätere Vereinbarung aufgenommen werden.     

„Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von MWF hergestellten Produkte,  egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative,  gedruckte oder   belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern, Videos etc.)      

1.Vertragspartner,  Anschrift      

         

Vertragspartner   für alle  Rechtsgeschäfte ist Melanie Wolf Fotografie, vertreten durch Melanie Wolf,

 In den Immengärten 3, 67245 Lambsheim, Telefon: +49 (0)6233 506285

Email: info@melanie-wolf-fotografie.de            Web: www.melanie-wolf-fotografie.de  

2.Vertragsschluss        

Ein Angebot an den Auftraggeber ist für MWF bezüglich des Termins der Hochzeitsfotografie nur im Sinne einer Vormerkung zu sehen und hat eine Gültigkeit von max.  10 Tagen. Eine Bindung kommt erst nach verbindlicher Beauftragung von MWF durch den Auftraggeber zustande, inkl Überweisung oder Barzahlung der Terminreservierungsgebühr innerhalb 5 Werktagen nach Auftragsbestätigung. Sollte das Geld nicht innerhalb 5 Werktage überwiesen oder bar bezahlt worden sein, behält sich MWF vor, den Termin anderweitig, bei weiteren Anfragen, vergeben zu können. Eine verbindliche Bestellung durch den Auftraggeber gegenüber MWF ohne vorhergehendes  Angebot von MWF stellt ein Angebot zum Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung dar.  Durch die Abgabe einer Bestellung bzw. durch die Annahme eines Angebots von MWF akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.                 

           

3.Preise, Versandkosten     

   

Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar.

Bei  Aufträgen zur Hochzeitsfotografie/Fotoreportage wird eine Terminreservierungsgebühr von 30 % des Auftragswertes, da ein Exklusivtermin gemäß §4 Absatz 2 dieser AGB vereinbart wurde ggf schrifliche Sondervereinbarung möglich,  berechnet. MWF bestätigt den Auftrag zur Hochzeitsfotografie/Fotoreportage und den Betrag per E-Mail und damit wird diese Terminreservierungsgebühr innerhalb von 5 Tagen in bar oder per Überweisung fällig. Der Auftraggeber erklärt mit seiner Zahlung der Terminreservierungsgebühr die Richtigkeit der Auftragsbestätigung von MWF und bestätigt dadurch noch einmal die verbindliche Auftragsvergabe. Spätestens 2 Werktage nach dem Fototermin wird die Restzahlung fällig. Diese Zahlung ist unaufgefordert zu leisten. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen per E-Mail zu erhalten.    

An‐ und Abreisen von MWF erfolgen jeweils von Lambsheim aus. Reisekosten im Umkreis von 20Km um Lambsheim werden nicht berechnet, ggf schriftliche Sondervereinbarungen. Die jeweiligen Reisekosten werden im Vertrag verbindlich festgelegt. Übersteigt  die An- und Abreise von MWF den Umfang von 20km einfacher Strecke, oder wurde nichts dazu schriftlich vereinbart bzw. bestätigt, werden folgende Reisekosten berechnet:
je gefahrenem km 0,30 EUR. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Sofern im Vertrag vereinbart,  wird vom Auftraggeber ein Einzelzimmer in der Nähe des Hochzeitsortes  zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Hochzeitsterminen erfolgt in der Regel eine Übernachtung von 2 Nächten. Dies ist in der Regel bei Anreisen größer 1,5 Std. der Fall oder wenn es die Witterungsverhältnisse erfordern. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie aussergewöhnliche Materialkosten( zb Dekowunsch für die Porträts)gehen zu Lasten des Auftraggebehrs.

 Essen und Getränke während der Reportage werden vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt.         

Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10 % p.a. zu verzinsen. Darüber hinaus verlieren gffs. vereinbarte Rabatte ihre Gültigkeit. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.            

Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die
Mehrkosten zu tragen. MWF behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.       

Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des   Auftraggebers wird ein Honorar für die angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern   hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.     

Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann MWF eine angemessene Erhöhung des  Honorars  verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers  kann MWF auch Schadensersatzansprüche geltend machen.        

Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis von MWF vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so sind 75% des  vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an MWF zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Die Terminreservierungsgebühr von 30% verbleibt generell beim Fotografen als Aufwandsentschädi-gung für administrative Tätigkeiten und weitere Tätigkeiten.

Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Materialien und sonstige Waren (Onlinegalerie, Fotobuch, etc.) Eigentum von MWF.  

                           

4.Ausführung der Vertragspflichten      

              

Der  Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungs-spielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von MWF ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums,  des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und
technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.

Es kann nicht garantiert werden dass alle anwesenden Gäste z. B. bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. MWF ist aber stets bemüht, dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber erwünscht ist.        

 Während eines Portraitshootings ist das Fotografieren durch Mitbewerber oder der Gäste des Auftraggebers nicht
gestattet.           

Insbesondere bei Halb- oder Ganztagesbuchungen sind MWF oder deren Erfüllungsgehilfen angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.              

MWF  wählt die Bilder aus, die zur Vertragserfüllung geliefert werden. MWF verpflichtet sich nicht zur  dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden. Originaldateien, auch RAW-Aufnahmen verbleiben bei MWF und eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei  gesonderter Vereinbarung.        

Der Auftraggeber versichert, dass er an       allen an MWF übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs‐ und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.                      

5.Gewährleistung/Haftung      

              

Gegen MWF gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben-und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten   seitens MWF verursacht worden ist.

Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen von MWF) MWF zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig auf Grund höherer Gewalt zum Ausfall von MWF kommen, bemühen sich diese (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.        

MWF haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leistet MWF keinen Ersatz.                            

MWF ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien
etc. zu beauftragen. MWF ist weiterhin berechtigt, die Aufträge mittels eigenen Personals oder mittels Fremdleistung zu erbringen.      

 MWF haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten.      

Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.        

MWF haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder- und Rückseite von Fotobüchern und Hochzeitsalben übernimmt MWF keine Haftung. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie  und durch wen die Rücksendung erfolgt. Sollte eine Rücksendung den Auftraggeber nicht erreichen, so kann MWF hierfür nicht haftbar  gemacht werden. Ein Schadenersatz ist hiermit ausgeschlossen.Sollte die gelieferte Ware einen Fehler haben, so ist sie an MWF zurückzusenden und kurz schriftlich mitzuteilen, um welchen Fehler es sich handelt.  Die Rücksendung muss an die unter Ziff. 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannte Anschrift erfolgen. Diese lautet:  Melanie Wolf Fotografie, In den Immengärten 3 , 67245 Lambsheim.

MWF wird, soweit möglich, für gelieferte Waren in angemessener Zeit Ersatz liefern oder für die Beseitigung des Fehlers sorgen. Bei fehlgeschlagener Fehlerbeseitigung bzw. Ersatzlieferung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Lieferung. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.

Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Fotos bzw. des Werkes schriftlich bei MWF geltend zu machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Technisch einwandfreie Fotos, die wegen unterschiedlicher Ansichten über die künstlerische Gestaltung durch MWF beim Auftraggeber möglicherweise zu enttäuschten Erwartungen führen, stellen keinen Mangel dar.

Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage
oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Fotoabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich von MWF bestätigt worden sind. MWF haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

7.      Nutzungs- und Urheberrechte

Sämtliche Nutzungs- und Urheberrechte liegen auch nach Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung ausschließlich bei MWF. Audio- Bild- und Urheberrechte bleiben zur Gänze bei MWF.

Wird ein eingeschränktes Nutzungs- oder Vervielfältigungsrecht durch MWF an den Kunden übertragen, ist bei öffentlicher Nutzung der Daten ein eindeutiger Hinweis auf das Urheberrecht von MWF zu machen.Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungs-rechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an MWF über.

Die gewerbliche Nutzung, der gewerbliche Weiterverkauf, der gewerbliche Verleih von Waren der MWF bzw. deren Verwendung bei öffentlichen Aufführungen oder in Fotowettbewerben bedürfen in jedem Fall vorab der schriftlichen Genehmigung durch MWF.

Jegliche technische Veränderung von gelieferten Fotodaten (Bildbearbeitung, Ausschnittänderung u.a.) wird ausdrücklich untersagt.

MWF darf die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.). Der/die Auftraggeber erteilen hierzu mit Vertragsunterzeichnung ihr ausdrückliches Einverständnis. Wird dieses Einverständnis ausdrücklich nicht erteilt, besteht für MWF die Notwendigkeit der Eigenwerbung durch aktuelle Hochzeitsfotos aus anderen Aufträgen.

8.      Datenschutz

Soweit im Rahmen von vertraglichen Beziehungen persönliche Daten an MWF bekanntgegeben werden, ist MWF berechtigt, diese zur Vertragsabwicklung sowie für weitere Werbemaßnahmen seitens der MWF zu speichern. Der Kunde stimmt dem ausdrücklich zu.

MWF verpflichtet sich, diese Daten nicht ohne Zustimmung an Dritte weiterzugeben

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9.      Anwendbares Recht, Schriftform, Teilunwirksamkeit, Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich deutsches Recht, bei Lieferungen unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Dies gilt auch bei Tätigkeiten oder Publikationen im Ausland. Mündliche Nebenabreden sind nicht wirksam. Jegliche vertragsändernden oder -ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Klauseln weiterhin wirksam.

Leistungs- und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Lambsheim. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den vertraglichen Beziehungen ebenfalls Lambsheim.

10.        Lasereinsatz auf Hochzeiten

Sollten bei einer Hochzeit Laser eingesetzt werden, behält sich MWF vor, in den Momenten nicht zu fotografieren., da das Equipment grossen Schaden nehmen kann ( Sensor).      

                                                                      

Corona-Zusatz 2020 / Pandemieausbruch:

 

Eine Verschiebung der Hochzeit von 2020 auf 2021 war kostenfrei möglich. Dies war eine Ausnahme- und Kulanz-Regelung auf Grund der unvorhersehbaren Pandemie.

Eine Zweitverschiebung, bzw. eine Erstverschiebung im Jahr 2021 oder alle folgenden Jahre, die nicht staatlich veranlasst wird (durch Lockdown, Schließung der Locations etc.), bleibt kostenpflichtig und orientiert sich an den oben aufgestellten Stornobedingungen.

Bei einer staatlichen Veranlassung entstehen dem Auftraggeber und Auftragnehmer keine Kosten und die TRG wird als Gutschein für eine erneute Buchung dem Auftraggeber ausgestellt.

Eine erneute Buchung auf einen Ausweichtermin bedarf einer Terminreservierungsgebühr zu den aktuellen Preisen. In der Regel wird der oben genannte Gutschein dafür verwendet.

Bitte beachten: Bei möglichen Einschränkungen z.B. auf Grund eines Maskengebots, einer Abstandsregelung, gemeinsames Tanzverbot und Ähnlichem besteht kein Recht auf eine kostenfreie Stornierung. Die Pandemie ist uns zum jetzigen Zeitpunkt nicht unbekannt und somit auch nicht unvorhersehbar. Ich empfehle jedem Auftraggeber eine Alternativ-Hochzeitsplanung zu machen, die eine geringe Teilnehmerzahl bzw. ein anderes Konzept aufweist!

Eine Hochzeit gilt als möglich und zumutbar bei einer Teilnahme von 25 Personen. Stand:01.07.2021

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